Digitale Hausarbeit: FAQ für Studierende
Vom Fachschaftsrat der Fakulät Informatik und Medien stammt diese (nicht juristisch gegengeprüfte) FAQ für Studierende. Lehrende finden hier Anleitung und Material zur digitalen Hausarbeit.
Änderung in digitales Prüfungsformat:
Die Studierenden haben ein Recht darauf, auf einer Präsenzprüfung zu bestehen. Diese erfolgt dann zum nächsten Prüfungstermin.
Abmeldung von der Prüfung:
Im Falle einer Ablehnung der digitalen Hausarbeit müssen sich die Studierenden wie gewohnt fristgemäß im QIS abmelden.
Mit dem Entgegennehmen der Aufgaben (z.B. Klausuraufgaben oder Thema einer Hausarbeit) stimmt der Studierende automatisch der Prüfung zu.
Digitale Hausarbeit:
Sie entspricht einer Uploadklausur, wird aus rechtlichen Gründen jedoch als digitale Hausarbeit bezeichnet.
Die digitale Hausarbeit findet über Opal statt. Für den Download der Aufgaben und den Upload der Antworten muss dasselbe Gerät verwendet werden, da es sonst zu Problemen mit der IP-Adresse kommt. (z.B. nicht mit dem Handy die Aufgaben herunterladen und die Antworten über den Computer hochladen).
Geltung des Freiversuches:
Der Freiversuch gilt nur bei Nichtbestehen. Bei Bestehen wird die jeweilige Note übernommen.
Bei Nichtbestehen wird die Fünf im QIS und am Aushang zu "abgemeldet" geändert.
Bei nicht erscheinen ohne Abmeldung gilt die Fünf.
Bei Netzwerkaussetztern oder -ausfällen während der Prüfung:
Wenn eine solche Situation vorliegt, zählt der Prüfungsversuch nicht. Dies muss jedoch noch vor oder während der Prüfung mitgeteilt werden.
Dies kann durch einen Anruf beim Prüfer, beim Studien- und Prüfungsamt der Fakultät oder beim Prüfungsamt erfolgen.
Ohne eine Meldung der Störungsfälle an der Hochschule:
Ausfall vor der Prüfung: Die Prüfung gilt als nicht angetreten (Freiversuch tritt nicht in Kraft)
Ausfall während der Prüfung: Die Prüfung gilt als angetreten, wird aber nicht gewertet. (Freiversuch tritt in Kraft)
Für den Fachschaftsrat Informatik und Medien
Michelle Züling Dertoni